- Artikel drucken Artikel drucken
- Fehler melden Fehler melden
Der Pfarrgemeinderat mit seinen gewählten und hinzu berufenen Mitgliedern ist für die pastoralen Aufgaben in der Pfarrgemeinde zuständig.
Er ist dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde, der Verkündigung der Botschaft Jesu, der Feier des Glaubens im Gottesdienst und dem Dienst an den Nächsten verpflichtet.
Er plant seine Aufgaben in Abstimmung mit dem Pfarreienrat.
Der PGR entsendet zwei Delegierte in den Pfarreienrat.
Der Pfarrgemeinderat wählt den Verwaltungsrat seiner Kirchengemeinde (Pfarrgemeinde).
Er entsendet zudem ein beratendes Mitglied aus dem PGR in den Verwaltungsrat.
Bei Bedarf veranstaltet der Pfarrgemeinderat öffentliche Pfarrversammlungen,
um Fragen des kirchlichen Lebens zu erörtern und Anregungen und Vorschläge der Gemeindemitglieder zu hören.
Pfarrgemeinden, die kein eigenes pastorales Mitbestimmungsgremium vor Ort wählen können bzw. wollen, wählen direkt 2 Delegierte für den Pfarreienrat
Der Pfarreienrat ist das übergeordnete pastorale Gremium in der Pfarreiengemeinschaft.
Er setzt sich zusammen aus je zwei Delegierten der sechs Pfarrgemeinderäte,
den hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern sowie einem beratenden Mitglied der Verbandsvertretung.
In jeder Pfarreiengemeinschaft ist ein Pfarreienrat zur verbindlichen Zusammenarbeit der Pfarreien in der
Pfarreiengemeinschaft in allen pastoralen Fragen zu bilden.
Pastoralen Beratungs- und Entscheidungsthemen sind u.a.:
Jede Kirchengemeinde hat entweder einen Kirchengemeinderat (s.o.) oder einen Verwaltungsrat, der das Vermögen der Kirchengemeinde verwaltet. Der Verwaltungsrat wird von den Mitgliedern des Pfarrgemeinderates für 8 Jahre gewählt. Zum Verwaltungsrat gehört jeweils ein Mitglied des örtlichen Pfarrgemeinderates.
Aufgaben des Verwaltungsrates sind:
Dabei wird der Verwaltungsrat fachlich unterstützt von einem Rendanten der Rendantur Kirchberg.
Pfarrgemeinden, die kein eigenes pastorales Mitbestimmungsgremium vor Ort wählen können bzw. wollen, wählen direkt 2 Delegierte für den Pfarreienrat
Die Verbandsvertretung ist das übergeordnete Finanz- und Verwaltungsgremium.
Sie setzt sich aus je einer delegierten Person der sechs Verwaltungs- bzw. Kirchengemeinderäte zusammen,
dem/der vom Generalvikar bestellten Vorsitzenden/r sowie einem beratenden Mitglied aus dem Pfarreienrat.
Aufgaben der Verbandsvertretung sind: