- Artikel drucken Artikel drucken
- Fehler melden Fehler melden
Die gewählten Räte sind sowohl auf der Ebene der einzelnen Pfarrei als auch der Pfarreiengemeinschaft tätig.
Die Gremien bestehen aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und hauptamtlichen Mitarbeitern.
Die Sitzungen der Gremien sind öffentlich.
Der Pfarrgemeinderat ist für die pastoralen Aufgaben in der Pfarrgemeinde zuständig. Er plant seine Aufgaben in Abstimmung mit dem Pfarreienrat.
Er ist u.a. verantwortlich für die Gestaltung von Festtagen in der Pfarrgemeinde. Er ist zu hören vor Entscheidungen über die Regelung der Gottesdienste in der Pfarrei sowie bei Neubauten oder Veränderungen an den pfarreigenen Gebäuden. Er sucht und unterstützt Ehrenamtliche für den Dienst in der Gemeinde. Hier baut er Netzwerke auf um die Anliegen der Menschen in der Pfarrei zu unterstützen.
Der Pfarrgemeinderat wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates einer Kirchengemeinde (Pfarrgemeinde). Er entsendet ein Mitglied in den Verwaltungsrat.
Bei Bedarf veranstaltet der Pfarrgemeinderat öffentliche Pfarrversammlungen, um Fragen des kirchlichen Lebens zu erörtern und Anregungen und Vorschläge der Gemeindemitglieder zu hören.
Der Pfarreienrat setzt sich zusammen aus je zwei Delegierten der sechs Pfarrgemeinderäte, den vier hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern sowie einem Mitglied der Verbandsvertretung.
Der Pfarreienrat sorgt für die verbindliche Zusammenarbeit der sechs Pfarrgemeinden in allen pastoralen Fragen.
Er arbeitet daran, dass die Gemeinden die Botschaft Jesu Christi verkünden und Gottesdienste feiern. (Sie sind mit dem Pfarrer und den pastoralen Mitarbeiter für das Gemeindeleben verantwortlich.)
Er berät und entscheidet über die pastoralen Themen der Gemeinschaft, z. B.
Die Sitzungen der Verwaltungsgremien sind nicht öffentlich
Jede Gemeinde hat einen Verwaltungsrat, der das Vermögen der Kirchengemeinde verwaltet. Er wird von den Mitgliedern des Pfarrgemeinderates für 8 Jahre gewählt. Jeweils die Hälfte der Mitglieder wird nach einer Neuwahl des Pfarrgemeinderates neu gewählt. Zum Verwaltungsrat gehört jeweils ein Mitglied des örtlichen Pfarrgemeinderates.
Aufgaben des Verwaltungsrates sind:
Dabei wird der Verwaltungsrat fachlich unterstützt von einem Rendanten der Rendantur Kirchberg.
Während der Vakanz wählt der Verwaltungsrat aus seinen Reihen den 1. Vorsitzenden. Bei Verhinderung des Vorsitzende wird dieser durch den gewählten zweiten Vorsitzenden vertreten.
Die Verbandsvertretung setzt sich aus je einer delegierten Person der sechs Verwaltungsräte zusammen, dem/der vom Generalvikar bestellten Vorsitzenden/r sowie einem beratenden Mitglied aus dem Pfarreienrat.
Aufgaben der Verbandsvertretung sind: